Wer,
wie, was? - Antworten zum Equidenpass
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[04.09.2000
• Text: FN] |
1)
Wer braucht einen Pass und warum?
Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung
macht den Pferdepass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde,
Ponys, Esel etc.) ab dem 1. Juli 2000 erforderlich. Der Pass
soll dazu dienen, die notwendige tierärztliche Behandlung der
Pferde/Ponys auch in Zukunft zu gewährleisten. In Deutschland
sind für die Umsetzung dieses Gesetzes die Länder und Kreise
zuständig.
Die FN hat den Pass nicht erfunden, bietet den Pferdebesitzern
gemeinsam mit den regionalen Zucht- und Reiterverbänden, aber
einen Weg an, den Pass zu bekommen. Der Pass muss bei jedem
"Verbringen" (z. B. Transport zum Tierarzt oder zum Turnier)
mitgeführt werden.
2) Wie bekomme ich den Pass?
• Wenn Sie ein Pferd mit ausländischen Papieren bzw. ohne Papiere
besitzen, können Sie den Pass bei der FN beantragen. Sie bekommen
die erforderlichen Unterlagen zugeschickt. Ihr Pferd muss dann
identifiziert werden. Neben dem Geschlecht werden auch Farbe
und Abzeichen (Signalement) erfasst und das Diagramm (wird mit
dem Antrag mitgeschickt) wird ausgefüllt. Gleichzeitig wird
die Entscheidung des Pferdebesitzers "Schlachttier" oder "Nicht-Schlachttier"
notiert. Dies machen Beauftragte der Zuchtverbände/Landeskommissionen
bzw. (Turnier-)Tierärzte. Auch sie sind in der Regel mit Anträgen
zum Pferdepass ausgestattet. Wer im Einzelfall zur Identifikation
befugt ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer zuständigen Landeskommission.
Den Pferdepass bekommen Sie zugeschickt, das Original des gezeichneten
Diagramms wird eingeheftet.
• Wenn Sie ein Pferd/Pony mit deutschen Papieren (Abstammungsnachweis/Geburtsbescheinigung)
besitzen, wenden Sie sich bitte an den Zuchtverband, der die
Papiere ausgestellt hat.
3) Muss ich mein Pferd brennen oder chippen lassen?
Die aktive Kennzeichnung (Nummernbrand/Mikrochip) ist vom Gesetz
her für den Pferdepass nicht vorgeschrieben, die FN empfiehlt
sie aber. Sie erleichtert die Identifizierung des Pferdes/Ponys
und dient als Diebstahlschutz. Für die Eintragung des Pferdes
als Turnierpferd bei der FN ist die aktive Kennzeichnung vorgeschrieben.
4) Was passiert mit den erfassten Daten des Pferdes?
Alle Angaben, die die Pferdebesitzer machen, werden einschließlich
des Diagramms, in das Abzeichen und Wirbel des Pferdes eingetragen
sind, in einer Datenbank bei der FN gespeichert. Bei Verlust
des Passes, bei Diebstahl des Pferdes, Besitzerwechsel etc.
kann darauf zurückgegriffen werden.
5) Wozu dient der Arzneimittelanhang?
In dem Arzneimittelanhang erklärt der Besitzer, ob er für sein
Pferd den Status "Schlachttier" oder "Nicht-Schlachttier" wählt.
Der Status "Nicht-Schlachttier" ist unwiderruflich und muss
von evt. nachfolgenden Besitzern übernommen werden. Die FN empfiehlt
daher, den Status "Schlachttier" anzukreuzen. Ihr Pferd kann
dann mit einigen wenigen Medikamenten gar nicht behandelt werden,
andere sind im Pass einzutragen, eine bestimmte Wartezeit bis
zur Schlachtung ist einzuhalten. Natürlich ist eine Notschlachtung
jederzeit möglich. Welche Tierarzneimittel eingetragen werden
müssen, weiss der behandelnde Tierarzt.
6) Ich habe schon einen Pass, aber noch keinen Arzneimittelanhang.
Alle Besitzer von Pferden, die einen FN-Pass (grüne Hülle) besitzen
oder ihn in Kürze bekommen, erhalten den Arzneimittelanhang
automatisch zugeschickt. Die Entscheidung "Schlachttier" oder
"Nicht-Schlachttier" muss von einem (Turnier-)Tierarzt bzw.
einem Beauftragten des Zuchtverbandes/Landeskommission gegengezeichnet
werden. Vergessen Sie auch bitte nicht, das Diagramm im Pass
ausfüllen zu lassen. Besitzer von Pferden mit einem Pass eines
Zuchtverbandes (rote Hülle) sollten sich mit dem Zuchtverband
in Verbindung setzen.
6) Und die Kosten
Für die Identifikation fallen Gebühren von ca. 50 Mark an. Bei
Einzelterminen, die nicht im Rahmen einer sonstigen Tätigkeit
miterledigt werden, können weitere Kosten und eine Kilometerpauschale
hinzukommen. Die Eintragung des Pferdes bei der FN als Freizeitsportpferd
und die Ausstellung des Pferdepasses kostet 50 Mark. Hinzu kommen
15 Mark für begleitende Maßnahmen der Landeskommissionen bzw.
der Zuchtverbände (in Hessen 20 Mark, im Saarland 25 Mark),
sowie die Versandkosten und die Mehrwertsteuer. Der Pass wird
per Nachnahme verschickt, wenn Sie die Nachnahmegebühr sparen
möchten, kann der Betrag auch per Lastschrift eingezogen werden.
Wenn das Pferd als Turnierpferd eingetragen werden soll, kommen
- falls noch nicht vorhanden - die Gebühren für die aktive Kennzeichnung
hinzu. Die Kosten für die Eintragung bei der FN betragen bei
Pferden/Pony mit Abstammungs-/Geburtsbescheinigung einer deutschen
Züchtervereinigung 140 Mark, in sonstigen Fällen für Pferde
315 Mark, für Ponys 175 Mark. Falls Sie bereits einen Pferdepass
besitzen, und nun Ihr Pferd auch als Turnierpferd eingetragen
werden soll, werden die bereits gezahlten 50 Mark angerechnet.
7) Was mache ich, wenn der Pass aus irgendeinem Grund unterwegs
ist?
Wir empfehlen, die Seiten 2 und 3 (Daten zum Pferd), das Diagramm
sowie den Impfpass zu kopieren, und im Bedarfsfall vorzulegen.
8) Was passiert, wenn ich keinen Pass habe?
Die EU hat als Stichtag den 1. Juli 2000 festgelegt. Diese Zeitvorgabe
konnte überhaupt nicht erfüllt werden, da die gesetzlichen Durchführungsbestimmungen
fehlten. Die FN empfiehlt, den Pass zügig zu beantragen. Welche
Sanktionen zu erwarten sind, können wir nicht sagen.
9) Warum dauert es so lange bis der Pass kommt?
Zur Zeit kommen bei der FN rund 200 bis 300 Anträge täglich
an. Die Bearbeitung dauert einfach seine Zeit. Im Moment müssen
Sie mit etwa sechs Wochen rechnen. |
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