Wer, wie, was? - Antworten zum Equidenpass
[04.09.2000 • Text: FN]

1) Wer braucht einen Pass und warum?

Die von der Europäischen Union (EU) getroffene Entscheidung macht den Pferdepass ausnahmslos für alle Einhufer (Pferde, Ponys, Esel etc.) ab dem 1. Juli 2000 erforderlich. Der Pass soll dazu dienen, die notwendige tierärztliche Behandlung der Pferde/Ponys auch in Zukunft zu gewährleisten. In Deutschland sind für die Umsetzung dieses Gesetzes die Länder und Kreise zuständig.
Die FN hat den Pass nicht erfunden, bietet den Pferdebesitzern gemeinsam mit den regionalen Zucht- und Reiterverbänden, aber einen Weg an, den Pass zu bekommen. Der Pass muss bei jedem "Verbringen" (z. B. Transport zum Tierarzt oder zum Turnier) mitgeführt werden.

2) Wie bekomme ich den Pass?

• Wenn Sie ein Pferd mit ausländischen Papieren bzw. ohne Papiere besitzen, können Sie den Pass bei der FN beantragen. Sie bekommen die erforderlichen Unterlagen zugeschickt. Ihr Pferd muss dann identifiziert werden. Neben dem Geschlecht werden auch Farbe und Abzeichen (Signalement) erfasst und das Diagramm (wird mit dem Antrag mitgeschickt) wird ausgefüllt. Gleichzeitig wird die Entscheidung des Pferdebesitzers "Schlachttier" oder "Nicht-Schlachttier" notiert. Dies machen Beauftragte der Zuchtverbände/Landeskommissionen bzw. (Turnier-)Tierärzte. Auch sie sind in der Regel mit Anträgen zum Pferdepass ausgestattet. Wer im Einzelfall zur Identifikation befugt ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer zuständigen Landeskommission. Den Pferdepass bekommen Sie zugeschickt, das Original des gezeichneten Diagramms wird eingeheftet.

• Wenn Sie ein Pferd/Pony mit deutschen Papieren (Abstammungsnachweis/Geburtsbescheinigung) besitzen, wenden Sie sich bitte an den Zuchtverband, der die Papiere ausgestellt hat.

3) Muss ich mein Pferd brennen oder chippen lassen?

Die aktive Kennzeichnung (Nummernbrand/Mikrochip) ist vom Gesetz her für den Pferdepass nicht vorgeschrieben, die FN empfiehlt sie aber. Sie erleichtert die Identifizierung des Pferdes/Ponys und dient als Diebstahlschutz. Für die Eintragung des Pferdes als Turnierpferd bei der FN ist die aktive Kennzeichnung vorgeschrieben.

4) Was passiert mit den erfassten Daten des Pferdes?

Alle Angaben, die die Pferdebesitzer machen, werden einschließlich des Diagramms, in das Abzeichen und Wirbel des Pferdes eingetragen sind, in einer Datenbank bei der FN gespeichert. Bei Verlust des Passes, bei Diebstahl des Pferdes, Besitzerwechsel etc. kann darauf zurückgegriffen werden.

5) Wozu dient der Arzneimittelanhang?

In dem Arzneimittelanhang erklärt der Besitzer, ob er für sein Pferd den Status "Schlachttier" oder "Nicht-Schlachttier" wählt. Der Status "Nicht-Schlachttier" ist unwiderruflich und muss von evt. nachfolgenden Besitzern übernommen werden. Die FN empfiehlt daher, den Status "Schlachttier" anzukreuzen. Ihr Pferd kann dann mit einigen wenigen Medikamenten gar nicht behandelt werden, andere sind im Pass einzutragen, eine bestimmte Wartezeit bis zur Schlachtung ist einzuhalten. Natürlich ist eine Notschlachtung jederzeit möglich. Welche Tierarzneimittel eingetragen werden müssen, weiss der behandelnde Tierarzt.

6) Ich habe schon einen Pass, aber noch keinen Arzneimittelanhang.

Alle Besitzer von Pferden, die einen FN-Pass (grüne Hülle) besitzen oder ihn in Kürze bekommen, erhalten den Arzneimittelanhang automatisch zugeschickt. Die Entscheidung "Schlachttier" oder "Nicht-Schlachttier" muss von einem (Turnier-)Tierarzt bzw. einem Beauftragten des Zuchtverbandes/Landeskommission gegengezeichnet werden. Vergessen Sie auch bitte nicht, das Diagramm im Pass ausfüllen zu lassen. Besitzer von Pferden mit einem Pass eines Zuchtverbandes (rote Hülle) sollten sich mit dem Zuchtverband in Verbindung setzen.

6) Und die Kosten

Für die Identifikation fallen Gebühren von ca. 50 Mark an. Bei Einzelterminen, die nicht im Rahmen einer sonstigen Tätigkeit miterledigt werden, können weitere Kosten und eine Kilometerpauschale hinzukommen. Die Eintragung des Pferdes bei der FN als Freizeitsportpferd und die Ausstellung des Pferdepasses kostet 50 Mark. Hinzu kommen 15 Mark für begleitende Maßnahmen der Landeskommissionen bzw. der Zuchtverbände (in Hessen 20 Mark, im Saarland 25 Mark), sowie die Versandkosten und die Mehrwertsteuer. Der Pass wird per Nachnahme verschickt, wenn Sie die Nachnahmegebühr sparen möchten, kann der Betrag auch per Lastschrift eingezogen werden.
Wenn das Pferd als Turnierpferd eingetragen werden soll, kommen - falls noch nicht vorhanden - die Gebühren für die aktive Kennzeichnung hinzu. Die Kosten für die Eintragung bei der FN betragen bei Pferden/Pony mit Abstammungs-/Geburtsbescheinigung einer deutschen Züchtervereinigung 140 Mark, in sonstigen Fällen für Pferde 315 Mark, für Ponys 175 Mark. Falls Sie bereits einen Pferdepass besitzen, und nun Ihr Pferd auch als Turnierpferd eingetragen werden soll, werden die bereits gezahlten 50 Mark angerechnet.

7) Was mache ich, wenn der Pass aus irgendeinem Grund unterwegs ist?

Wir empfehlen, die Seiten 2 und 3 (Daten zum Pferd), das Diagramm sowie den Impfpass zu kopieren, und im Bedarfsfall vorzulegen.

8) Was passiert, wenn ich keinen Pass habe?


Die EU hat als Stichtag den 1. Juli 2000 festgelegt. Diese Zeitvorgabe konnte überhaupt nicht erfüllt werden, da die gesetzlichen Durchführungsbestimmungen fehlten. Die FN empfiehlt, den Pass zügig zu beantragen. Welche Sanktionen zu erwarten sind, können wir nicht sagen.

9) Warum dauert es so lange bis der Pass kommt?


Zur Zeit kommen bei der FN rund 200 bis 300 Anträge täglich an. Die Bearbeitung dauert einfach seine Zeit. Im Moment müssen Sie mit etwa sechs Wochen rechnen.


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