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MKS: Können auch Pferde im Seuchen-/Verdachtsfall getötet werden?
[26.01.2002 • Autor: Hannah Frie]


Auf Anfrage der "Taktklar"-Redaktion teilte uns Dr. Bätza vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft in einem Schreiben den neuesten Stand zum Entwurf zur 4. Verordnung zur Änderung der MKS-Verordnung mit:

"... Das MKS-Virus ist aufgrund seiner Eigenschaften aber auch durch alle anderen mit ihm in Berührung gekommenen Gegenstände übertragbar. Und selbstverständlich können auch Personen, Hunde, Katzen, Pferde und andere Tiere, ohne zu erkranken, diese Seuche weiterverbreiten.

Die MKS-Verordnung berücksichtigte diese Möglichkeiten bisher nur unzureichend. In der Diskussion stehen aber zurzeit sicherlich nicht vorrangig die Pferde, sondern eher z.B. streunende Hunde, freilaufende Katzen und andere landwirtschaftliche Nutztiere, wobei der Bezug zum Seuchengehöft bzw. die gemeinsame Haltung mit den an der Seuche erkrankten Klauentieren entscheidend ist. Die Beratungen hierzu sind jedoch noch nicht abgeschlossen.

Der Verordnungsentwurf wird derzeit mit den Ländern und Verbänden diskutiert. In diesem Rahmen sind auch die pferdesportlichen Verbände eingebunden. Wir werden die Stellungnahmen der Länder und Verbände sorgfältig prüfen und eine Regelung unter Abwägung aller Interessen treffen.

Ich darf Ihnen aber jetzt schon mitteilen, dass ein überarbeiteter Entwurf der genannten Verordnung eine Tötung anderer Tiere als Klauentiere nicht mehr vorsieht."








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